H a u s o r d n u n g
- Tiere dürfen nur in den dafür vorgesehenen Ausstellungsräumen/ Veranstaltungsräumen ausgestellt bzw. angeboten werden.
- Ein separater Raum für gestresste, noch nicht gesetzte und kranke Tiere steht zur Verfügung.
- In den Ausstellungsräumen herrscht striktes Rauchverbot.
- Tiere, die nicht bei der Eingangskontrolle von unserem Tierarzt untersucht wurden, sind in den Ausstellungsräumen nicht zugelassen. Hunde müssen draußen bleiben.
- Die 60x60cm Boxen dürfen maximal mit 5 Jungtieren (bis 4 Monate), oder 3 ausgewachsene Meerschweinchen besetzt werden. In den 50x50 Boxen dürfen max. 1 Erwachsenes oder 3 Jungtiere und in den 100cmx50cm Boxen max. 4 Erwachsene oder 8 Jungtiere gesetzt werden.
- 50 x 50 cm Käfige sind für ein Ausstellungstier vorgesehen.
- Männchen und Weibchen sind getrennt zu halten.
- Die Käfige sind mit Karten zu versehen, auf denen der Züchter, die Rasse, die Farbe, das Geschlecht und das Geburtsdatum erkenntlich sind.
- Die Käfige sind mit einem Unterschlupf (halber Schuhkarton o.ä.), Futter, Wasser, Heu und Einstreu auszustatten.
- Ausgestellte Meerschweinchen müssen mindestens 4 Monate alt und 600 g schwer sein, für den Verkauf bestimmte Meerschweinchen müssen mindestens 4 Wochen alt und 300 g schwer sein, für Vorbestellungen sind Mutter und Kind-Gruppen zugelassen, hier dürfen die Jungtiere nicht jünger als 14 Tage sein.
- Tragende, zu junge oder schmächtige, noch säugende, kranke oder rekonvaleszente Tiere sind vom Verkauf und der Ausstellung ausgeschlossen.
- Für den Transport der Tiere sind die Bestimmungen der Tierschutztransport-verordnung vom 25.02.1997 in der zurzeit geltenden Fassung einzuhalten. Die Tiere sind in geeigneten, ausreichend belüfteten und ausreichend großen Transportbehälter zu befördern. Der Transportkorb/-kasten muss einen aus-reichenden Schutz vor ungünstigen Witterungseinflüssen gewährleisten und muss so beschaffen sein, dass keine Verletzungsgefahr für die Tiere besteht.
- An jedem Verkaufsstand müssen geeignete Transportbehälter (z.B. Pappkartons mit Luftschlitzen) für die verkauften Tiere in ausreichender Zahl bereitgehalten werden.
- Die Käfige müssen mindestens in Tischhöhe (80 cm) aufgestellt werden und in einem sauberen Zustand sein.
- Die Tiere sind vom Besitzer oder von einer von ihm beauftragten Person ständig zu beaufsichtigen.
Der Vorstand in Zusammenarbeit mit dem Veterinäramt
